1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der OC Otoplastisches Centrum GmbH (nachfolgend „OC“) und ihren Geschäftspartnern (B2B) in der Schweiz und im Ausland, die im Zusammenhang mit Medizinprodukten stehen. Sie gelten ausschließlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Geschäftspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn OC diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn OC in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Geschäftspartners die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.

1.3 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von OC oder spätestens durch die Annahme der Lieferung durch den Geschäftspartner zustande.

1.4 OC ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, wenn der Verdacht besteht, dass die bestellten Medizinprodukte nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Schweizerischen Medizinproduktegesetz (MedPG) und der Medizinprodukteverordnung (MepV), verwendet werden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk, soweit nicht anders vereinbart.

2.2 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. OC behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

2.3 Der Geschäftspartner ist zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von OC anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Lieferbedingungen und Gefahrübergang

3.1 Die Lieferfristen werden individuell vereinbart oder von OC bei Annahme der Bestellung angegeben. OC haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere, von OC nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.

3.2 Die Gefahr geht auf den Geschäftspartner über, sobald die Ware an den Frachtführer oder an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

3.3 OC verpflichtet sich, die bestellten Medizinprodukte in Übereinstimmung mit den Anforderungen des MedPG und der MepV zu liefern. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, diese Vorgaben ebenfalls zu beachten.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 OC behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftspartner vor.

4.2 Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der OC-Forderung an OC ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 OC gewährleistet, dass die gelieferten Medizinprodukte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.

5.2 Offensichtliche Mängel sind OC unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind OC unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Versanddatum. Diese Frist wird weder durch Reklamationen noch durch Remakes verlängert. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Basis-Otoplastiken, die von OC hergestellt wurden. Verschleißmaterialien wie Hülsen, Halterungen, Adapter und Schallschläuche sind von der Garantie ausgeschlossen, können jedoch kulanterweise von OC ersetzt oder nachgebessert werden.

5.4 OC haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Geschäftspartners, ist ausgeschlossen.

5.5 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Medizinprodukte gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu verwenden und aufzubewahren, um eine Gefährdung der Gesundheit von Patienten und Anwendern zu vermeiden.

6. Datenschutz, Datensicherung und Aufbewahrung

6.1 OC verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten des Geschäftspartners gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

6.2 Der Geschäftspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

6.3 Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der Vertragspflichten und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

6.4 Alle von OC gescannten Dateien, die sogenannten „Scans“, werden sicher aufbewahrt und für einen Zeitraum von 5 Jahren archiviert. Der Geschäftspartner hat jederzeit das Recht, die Herausgabe dieser Daten zu verlangen.

7. Streitschlichtung

7.1 OC ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da diese Regelung hauptsächlich für Verbraucherstreitigkeiten gilt. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Unternehmen wird ein Schlichtungsverfahren nach schweizerischem Recht empfohlen, jedoch nicht verpflichtend vorgesehen.

7.2 Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, wird der Gerichtsstand am Sitz von OC vereinbart.

8. Rücktrittsrecht

8.1 Der Geschäftspartner hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn OC die vereinbarte Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbringt, die mindestens 30 Tage betragen muss.

8.2 Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Ware speziell nach den Vorgaben des Geschäftspartners angefertigt wurde und diese Spezifikationen den normalen Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigen.

8.3 Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

9. Medizinproduktekonformität und -sicherheit

9.1 OC verpflichtet sich, ausschließlich Medizinprodukte zu liefern, die den Anforderungen des Schweizerischen Medizinproduktegesetzes (MedPG) und der Medizinprodukteverordnung (MepV) entsprechen.

9.2 Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die gelieferten Medizinprodukte ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Anweisungen von OC zu verwenden. Dies umfasst auch die Einhaltung der Meldepflichten bei Vorkommnissen, wie sie im MedPG und der MepV vorgesehen sind.

9.3 OC übernimmt die Verantwortung für die Konformitätserklärung der gelieferten Medizinprodukte. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen zu beachten und sicherzustellen, dass die Medizinprodukte nur durch qualifiziertes Personal verwendet werden.

9.4 Sollte der Geschäftspartner feststellen, dass ein von OC geliefertes Medizinprodukt Sicherheitsmängel aufweist oder den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, ist er verpflichtet, OC unverzüglich darüber zu informieren und die Nutzung des Produkts sofort einzustellen.

10. Remakes und Rabatte

10.1 Ein Remake, also die wiederholte Anfertigung eines Duplikats eines Produkts, wird innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Erstbestellung mit einem Rabatt von 35% auf den regulären Preis angeboten.

10.2 Bei einer Neubestellung, die gleichzeitig ein Duplikat umfasst, erhält der B2B-Kunde ebenfalls einen Rabatt von 35% auf das Duplikat.

11. Vertragsänderungen und -ergänzungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von OC.

12.2 Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13. Schlussbestimmungen

13.1 Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst und unterliegen dem schweizerischen Recht. Bei Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Sprachfassungen gilt die deutsche Fassung.


Montag-Donnerstag: 8:00-12:00 / 13:00-17:00
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