1.1 Diese AGB gelten fรผr alle Geschรคftsbeziehungen zwischen der OC Otoplastisches Centrum GmbH (nachfolgend โ€žOCโ€œ) und ihren Geschรคftspartnern (B2B) in der Schweiz und im Ausland, die im Zusammenhang mit Medizinprodukten stehen. Sie gelten ausschlieรŸlich, sofern nicht ausdrรผcklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Abweichende oder ergรคnzende Bedingungen des Geschรคftspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn OC diesen ausdrรผcklich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn OC in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Geschรคftspartners die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausfรผhrt.

1.3 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestรคtigung von OC oder spรคtestens durch die Annahme der Lieferung durch den Geschรคftspartner zustande.

1.4 OC ist berechtigt, Auftrรคge abzulehnen, wenn der Verdacht besteht, dass die bestellten Medizinprodukte nicht in รœbereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Schweizerischen Medizinproduktegesetz (MedPG) und der Medizinprodukteverordnung (MepV), verwendet werden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzรผglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk, soweit nicht anders vereinbart.

2.2 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fรคllig. OC behรคlt sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Hรถhe von 5 % รผber dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

2.3 Der Geschรคftspartner ist zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprรผche rechtskrรคftig festgestellt oder von OC anerkannt sind. Ein Zurรผckbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhรคltnis beruht.

3. Lieferbedingungen und Gefahrรผbergang

3.1 Die Lieferfristen werden individuell vereinbart oder von OC bei Annahme der Bestellung angegeben. OC haftet nicht fรผr Verzรถgerungen, die durch hรถhere Gewalt oder andere, von OC nicht zu vertretende Umstรคnde verursacht werden.

3.2 Die Gefahr geht auf den Geschรคftspartner รผber, sobald die Ware an den Frachtfรผhrer oder an die zur Ausfรผhrung der Versendung bestimmte Person รผbergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

3.3 OC verpflichtet sich, die bestellten Medizinprodukte in รœbereinstimmung mit den Anforderungen des MedPG und der MepV zu liefern. Der Geschรคftspartner verpflichtet sich, diese Vorgaben ebenfalls zu beachten.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 OC behรคlt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollstรคndigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschรคftsverbindung mit dem Geschรคftspartner vor.

4.2 Der Geschรคftspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemรครŸen Geschรคftsverkehr weiterzuverรคuรŸern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Hรถhe des Rechnungswertes der OC-Forderung an OC ab, die ihm aus der WeiterverรคuรŸerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhรคngig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

5. Gewรคhrleistung und Haftung

5.1 OC gewรคhrleistet, dass die gelieferten Medizinprodukte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.

5.2 Offensichtliche Mรคngel sind OC unverzรผglich, spรคtestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mรคngel sind OC unverzรผglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

5.3 Die Gewรคhrleistungsfrist betrรคgt 24 Monate ab Versanddatum. Diese Frist wird weder durch Reklamationen noch durch Remakes verlรคngert. Die Garantie erstreckt sich ausschlieรŸlich auf die Basis-Otoplastiken, die von OC hergestellt wurden. VerschleiรŸmaterialien wie Hรผlsen, Halterungen, Adapter und Schallschlรคuche sind von der Garantie ausgeschlossen, kรถnnen jedoch kulanterweise von OC ersetzt oder nachgebessert werden.

5.4 OC haftet fรผr Schรคden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlรคssigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere fรผr entgangenen Gewinn oder sonstige Vermรถgensschรคden des Geschรคftspartners, ist ausgeschlossen.

5.5 Der Geschรคftspartner ist verpflichtet, die Medizinprodukte gemรครŸ den gesetzlichen Vorgaben zu verwenden und aufzubewahren, um eine Gefรคhrdung der Gesundheit von Patienten und Anwendern zu vermeiden.

6. Datenschutz, Datensicherung und Aufbewahrung

6.1 OC verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschรคftsbeziehung erforderlichen Daten des Geschรคftspartners gemรครŸ den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

6.2 Der Geschรคftspartner erklรคrt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

6.3 Die Daten werden ausschlieรŸlich zur Erfรผllung der Vertragspflichten und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchfรผhrung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

6.4 Alle von OC gescannten Dateien, die sogenannten โ€žScansโ€œ, werden sicher aufbewahrt und fรผr einen Zeitraum von 5 Jahren archiviert. Der Geschรคftspartner hat jederzeit das Recht, die Herausgabe dieser Daten zu verlangen.

7. Streitschlichtung

7.1 OC ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da diese Regelung hauptsรคchlich fรผr Verbraucherstreitigkeiten gilt. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Unternehmen wird ein Schlichtungsverfahren nach schweizerischem Recht empfohlen, jedoch nicht verpflichtend vorgesehen.

7.2 Fรผr den Fall, dass eine auรŸergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, wird der Gerichtsstand am Sitz von OC vereinbart.

8. Rรผcktrittsrecht

8.1 Der Geschรคftspartner hat das Recht, vom Vertrag zurรผckzutreten, wenn OC die vereinbarte Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbringt, die mindestens 30 Tage betragen muss.

8.2 Ein Rรผcktrittsrecht besteht nicht, wenn die Ware speziell nach den Vorgaben des Geschรคftspartners angefertigt wurde und diese Spezifikationen den normalen Geschรคftsbetrieb nicht beeintrรคchtigen.

8.3 Die Rรผcktrittserklรคrung muss schriftlich erfolgen.

9. Medizinproduktekonformitรคt und -sicherheit

9.1 OC verpflichtet sich, ausschlieรŸlich Medizinprodukte zu liefern, die den Anforderungen des Schweizerischen Medizinproduktegesetzes (MedPG) und der Medizinprodukteverordnung (MepV) entsprechen.

9.2 Der Geschรคftspartner verpflichtet sich, die gelieferten Medizinprodukte ausschlieรŸlich gemรครŸ den gesetzlichen Vorschriften und den Anweisungen von OC zu verwenden. Dies umfasst auch die Einhaltung der Meldepflichten bei Vorkommnissen, wie sie im MedPG und der MepV vorgesehen sind.

9.3 OC รผbernimmt die Verantwortung fรผr die Konformitรคtserklรคrung der gelieferten Medizinprodukte. Der Geschรคftspartner ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen zu beachten und sicherzustellen, dass die Medizinprodukte nur durch qualifiziertes Personal verwendet werden.

9.4 Sollte der Geschรคftspartner feststellen, dass ein von OC geliefertes Medizinprodukt Sicherheitsmรคngel aufweist oder den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, ist er verpflichtet, OC unverzรผglich darรผber zu informieren und die Nutzung des Produkts sofort einzustellen.

10. Remakes und Rabatte

10.1 Ein Remake, also die wiederholte Anfertigung eines Duplikats eines Produkts, wird innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Erstbestellung mit einem Rabatt von 35% auf den regulรคren Preis angeboten.

10.2 Bei einer Neubestellung, die gleichzeitig ein Duplikat umfasst, erhรคlt der B2B-Kunde ebenfalls einen Rabatt von 35% auf das Duplikat.

11. Vertragsรคnderungen und -ergรคnzungen

11.1 ร„nderungen und Ergรคnzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedรผrfen der Schriftform. Dies gilt auch fรผr die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der รผbrigen Bestimmungen unberรผhrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nรคchsten kommt.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Erfรผllungsort und Gerichtsstand fรผr alle sich aus dem Vertragsverhรคltnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von OC.

12.2 Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13. Schlussbestimmungen

13.1 Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst und unterliegen dem schweizerischen Recht. Bei Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Sprachfassungen gilt die deutsche Fassung.


Montag-Donnerstag: 8:00-12:00 / 13:00-17:00
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